Während Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit (CIA) in jedem ISMS verpflichtend berücksichtigt werden, ist Authentizität ein ergänzendes Schutzziel, das in einigen Standards (z. B. BSI IT-Grundschutz) optional oder kontextabhängig betrachtet wird.
Das liegt daran, dass Authentizität häufig schon beim Schutzziel Integrität mitbedacht wird. Sie wird besonders dann relevant, wenn:
- digitale Identitäten verwendet werden (z. B. E-Signaturen, Zertifikate)
- automatisierte Systeme kommunizieren (z. B. API-Schnittstellen)
- nachvollziehbare Herkunft von Dokumenten oder Befehlen wichtig ist
Berücksichtigen Sie Authentizität als Schutzziel, wenn Fälschung, Identitätsdiebstahl oder Systemimitation zu Schaden führen könnten – etwa in sensiblen Kommunikationsprozessen oder automatisierten Systemabläufen.
Dann entscheiden Sie, ob der Schutzbedarf von einem vorgelagerten Asset abgeleitet werden soll. Bei mehreren Assets wird der höchste Schutzbedarf übertragen. Das bedeutet, dass der Schutzbedarf bei verschiedenen Schutzzielen auch von verschiedenen Assets vererbt werden kann.
Authentizität bedeutet, dass die Quelle und Echtheit von Informationen oder Identitäten zweifelsfrei überprüfbar ist.
Es geht darum, sicherzustellen, dass:
Daten wirklich von der Person oder dem System stammen, das sie vorgibt zu sein,
und nicht manipuliert oder gefälscht wurden.
Beispiel: Digitale Rechnungsfreigabe
Ein Mitarbeitender soll eine digitale Rechnung freigeben, z. B. durch Klick auf einen Freigabe-Link.
Wenn dieser Link ohne Authentifizierung genutzt werden kann – oder die E-Mail von jemand anderem manipuliert wurde – weiß das System nicht, ob die Freigabe wirklich vom Mitarbeitenden stammt.
➡️ Authentizität: hoch
Durch z. B. Zwei-Faktor-Login, digitale Signatur, Rechtemanagement muss sichergestellt werden, dass nur die zugewiesene Person die Rechnung freigeben kann.
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