Datenschutzbeauftragter

Geändert am Fr, Sep 5, 2025 um 1:26 NACHMITTAGS

Wenn Ihr Unternehmen das Produkt manageforwork | Datenschutz gebucht hat, sehen Sie in der Unternehmensverwaltung auch die Einstellung für den Datenschutzbeauftragten, selbst wenn Sie sich gerade in dem Informationssicherheitsmanagementsystem befinden. 


Muss ich einen Datenschutzbeauftragten hinterlegen?

Wenn Ihr Unternehmen in der Regel mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG). 


Ausnahme: Auf die Zahl der Beschäftigten kommt es wiederum nicht an, wenn Verarbeitungen stattfinden, die einer speziellen Datenschutzprüfung (sog. Datenschutz-Folgenabschätzung) unterliegen. Auch wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden, sind die Beschäftigten für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ohne Bedeutung (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG).


Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Sie können beide Varianten in manageforwork | Datenschutz abdecken. Wichtig ist, dass Sie bei dem externen Datenschutzbeauftragten das Feld „Unternehmensname“ ausfüllen.


Nachweis der Beauftragung

Damit Sie alle Dokumente an einem Ort gespeichert haben, können Sie hier den Nachweis der Beauftragung zum Datenschutzbeauftragten (Benennungsurkunde) hochladen. Darin wird der Umfang, Rechte und Pflichten der Beauftragung festgehalten. Externe Datenschutzbeauftragte stellen diese meistens für Sie bereit, für die interne Beauftragung können Sie hier ein Muster herunterladen.


Nachweis der Meldung bei der Aufsichtsbehörde

Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO müssen Sie die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten den Aufsichtsbehörden mitteilen. Oft bieten diese hierfür spezielle Meldeportale auf den jeweiligen Homepages an. Eine Liste der Aufsichtsbehörden in Deutschland finden Sie hier.


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